| Veranstaltungsnummer | 1.17.26 | ||
| Veranstaltungstyp | Tagung | ||
| wissenschaftliche Leitung |
Univ.-Prof. Dr. Désirée I. Christofzik Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung |
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| Hinweis | Auf unserem Campus stehen zweckmäßig ausgestattete Gästehauszimmer für 55,00 Euro/Nacht zur Verfügung. Die Zimmer verfügen über Du/WC, Bettwäsche und Handtücher. TV und Fön sind nicht vorhanden. Die Reservierung erfolgt über den Warenkorb (sofern noch buchbar). Ihr Zimmer zahlen Sie vor Ort bar oder mit EC-Karte an der Gästehauspforte. Die Pforte ist Mo-FR von 07.30-15.00 Uhr geöffnet. Reisen Sie am Vorabend an erhalten Sie automatisch ca. 1 Woche vorher eine Mail mit Zugangsdaten für den Schlüsselsafe. Reisen Sie am Tagungstag nach 15.00 Uhr an erhalten Sie Ihren Schlüssel an der Hauptpforte der Universität. Reisen Sie am Tagungstag nach 18 Uhr an melden Sie sich bitte einige Tage vorab bei uns, damit wir eine Safehinterlegung organisieren können. |
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| Beginn | Montag, 05.10.2026 | ||
| Ende | Dienstag, 06.10.2026 | ||
| Downloads | Programm_Tagung_Oeffentlicher_Dienst_2026_08_22.pdf | ||
| Teilnahmebeitrag | Die Bundesrepublik Deutschland und alle Länder sind Träger der Universität. Für Teilnehmende aus dem Bereich der unmittelbaren Bundes- u. Landesverwaltung (Bundes- u. Landesministerien, oberste Bundes- u. Landesbehörden) werden 330 Euro berechnet. Teilnehmende der mittelbaren Bundes- und Landesverwaltung, rechtlich selbständiger Verwaltungsträger, Kommunen und kommunaler Einrichtungen zahlen 330 Euro. Privatwirtschaftlich organisierte und sonstige Einrichtungen zahlen 380 Euro. | ||
| zubuchbare Optionen |
Sie können die Optionen später im Warenkorb wählen. |
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| Ort |
Aula |
Inhalt:
Das jüngste Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Debatte über amtsangemessene Alimentation, neue verfassungsrechtliche Maßstäbe und den Reformbedarf im öffentlichen Dienst neu zugespitzt. Die Veranstaltung bringt hierzu Perspektiven aus verfassungsrechtlicher Rechtsprechung, Wissenschaft, Personal- und Besoldungspraxis, Verwaltung und den Interessenvertretungen des öffentlichen Dienstes zusammen.
Ausgehend von der Arbeitsmarktentwicklung im öffentlichen Dienst und den finanziellen Rahmenbedingungen werden am ersten Tag insbesondere die methodische Fortentwicklung in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie deren ökonomische Folgen diskutiert. Darauf aufbauend nimmt das Symposium am zweiten Tag zentrale Spannungsfelder und Reformfragen in den Blick, darunter das schwierige Verhältnis von Tarifentgelten und Besoldungsanpassungen, Fragen des internen Abstandsgebots und der Gestaltung der Familienzuschläge. Dabei sollen Reformbedarfe und -möglichkeiten sowie die verfassungsrechtlichen Spielräume und Grenzen zur Fortentwicklung des Alimentationsprinzips erörtert werden.
Methodik/Didaktik:
In den Vorträgen und Diskussionen wird die verfassungsrechtliche Einordnung des Urteils des Bundesverfasungsgrichts mit wissenschaftlicher Analyse und Erfahrungen aus Ministerien, Verwaltung und Verbänden des öffentlichen Dienstes verbunden. Vertiefende Diskussion und Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung werden Teilnahmezertifikate ausgestellt.
Wissenschaftliche Leitung:
Univ.-Prof. Dr. Désirée I. Christofzik
Univ.-Prof. Dr. Gisela Färber
Teilnehmendenkreis:
Die Veranstaltung richtet sich an das interessierte Fachpublikum in Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen, in Ministerien und Behörden, bei Verbänden und Interessenvertretungen des öffentlichen Dienstes, in Wissenschaft und Beratung sowie in Parlamenten und Fraktionen.
Abmeldebedingungen:
Abmeldungen werden schriftlich erbeten. Bei Abmeldungen bis zum 15. Tag vor dem ersten Veranstaltungstag wird kein Beitrag erhoben. Erfolgt die Abmeldung später bzw. erscheint die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nicht, ist der volle Beitrag zu zahlen. Die Stornokosten entfallen, wenn Sie eine Ersatzteilnehmerin/einen Ersatzteilnehmer benennen, die/der dem angesprochenen Teilnehmendenkreis angehört.