Veranstaltungsnummer | 1.16.25 |
Veranstaltungstyp | Tagung |
wissenschaftliche Leitung |
Univ.-Prof. Dr. Stephan Grohs Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Univ.-Prof. Dr. Sanja Korac Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Wissenschaftliche Leitung FKS - Führungskolleg Speyer |
Datum | Mittwoch, 15.10.2025 |
Downloads | Programm_Umsetzung der Koalitionsvereinbarung im Bund_.pdf |
Teilnahmebeitrag |
Für Teilnehmende aus dem öffentlichen Sektor werden 150 Euro berechnet. Sonstige Teilnehmende zahlen 250 Euro.
Der Teilnahmebeitrag kann im Warenkorb ausgewählt werden. |
Ort |
Johannes-Gutenberg-Saal |
Inhalt:
Die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD vom 5. Mai 2025 „Verantwortung für Deutschland“ bedarf der Umsetzung. Dabei geht es auch um den wirkungsvollen Einsatz der durch die Lockerung der Schuldenbremse und das Sondervermögen bereitgestellten Finanzmittel. Die Tagung will hierzu einige Anregungen liefern und ein Forum zur Diskussion bieten.
Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt zum 1. Oktober 2025 den Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz. Die Universität Speyer verfügt über umfassende Expertise in allen Fragen der Staatsmodernisierung. Die Tagung schließt an entsprechende Veranstaltungen im Januar und im April 2025 in Speyer an. Die wiss. Leitung aus den Bereichen Rechts- und Verwaltungswissenschaft, Politikwissenschaft und Public Management repräsentiert die Interdisziplinarität der Universität.
Die Referentinnen und Referenten garantieren für aktuelle und zukunftsweisende Vorträge. Wir freuen uns auf engagierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer und spannende und ertragreiche Diskussionen und laden Sie herzlich zu der Tagung ein.
Wiss. Leitung: Univ. Prof. Dr. Stephan Grohs/Univ. Prof. Dr. Hermann Hill/Univ. Prof. Dr. Sanja Korac, Speyer
Abmeldungen werden schriftlich erbeten. Bei Abmeldungen bis zum 15. Tag vor dem ersten Veranstaltungstag wird kein Beitrag erhoben. Erfolgt die Abmeldung später bzw. erscheint die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nicht, ist der volle Beitrag zu zahlen. Die Stornokosten entfallen, wenn Sie eine Ersatzteilnehmerin/einen Ersatzteilnehmer benennen, die/der dem angesprochenen Teilnehmendenkreis angehört.