Veranstaltungsnummer | 1.5.251 |
Veranstaltungstyp | Hybrid-Veranstaltung / Online-Variante |
wissenschaftliche Leitung |
Univ.-Prof. Dr. David Roth-Isigkeit Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Prof. Dr. Dieter Kugelmann Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Tobias Keber Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg |
Hinweis | Die Universität Speyer nutzt die Plattform BigBlueButton, im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes RLP. Die Zuschaltung setzt keine Registrierung voraus, sondern erfolgt über einen Link. Den Link und die Zugangsdaten zur Online-Teilnahme senden wir zeitnah an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. |
Beginn | Montag, 28.04.2025 |
Ende | Dienstag, 29.04.2025 |
Downloads | Tagesordnung_Speyerer_Forum_2025_11_02_2025.pdf |
Teilnahmebeitrag | Die Bundesrepublik Deutschland und alle Länder sind Träger der Universität. Für Teilnehmende aus dem Bereich der unmittelbaren Bundes- u. Landesverwaltung (Bundes- u. Landesministerien, oberste Bundes- u. Landesbehörden) werden 99 € berechnet. Teilnehmende der mittelbaren Bundes- und Landesverwaltung, rechtlich selbständiger Verwaltungsträger, Kommunen und kommunaler Einrichtungen zahlen 99 €. Privatwirtschaftlich organisierte und sonstige Einrichtungen zahlen 199 €, Studierende anderer Universitäten (mit Nachweis) zahlen 49 Euro. Immatrikulationsbescheinigung sind innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung, per Mail an tagungssekretariat@uni-speyer.de einzureichen. Der Teilnahmebeitrag kann im Warenkorb ausgewählt werden. |
Ort |
Online-Veranstaltung |
Informationen zum Inhalt werden zeitnah bekannt gegeben.
Methodik / Didaktik:
Vortrag mit Diskussion.
Zielgruppe:
Öffentliche Verwaltung, Behörden, Ministerien, Uni, Privatwirtschaft, Anwaltschaft, Richter.
Abmeldebedingungen:
Abmeldungen werden schriftlich erbeten. Bei Abmeldungen bis zum 15. Tag vor dem ersten Veranstaltungstag wird kein Beitrag erhoben. Erfolgt die Abmeldung später bzw. erscheint die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nicht, ist der volle Beitrag zu zahlen. Die Stornokosten entfallen, wenn Sie eine Ersatzteilnehmerin/einen Ersatzteilnehmer benennen, die/der dem angesprochenen Teilnehmendenkreis angehört.