14. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt / PRÄSENZ-Veranstaltung Datennutzung und Datensicherheit in Justiz und Verwaltung

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Veranstaltungsnummer 1.5.25
Veranstaltungstyp Hybrid-Veranstaltung / Präsenz-Variante
wissenschaftliche Leitung Univ.-Prof. Dr. David Roth-Isigkeit
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Prof. Dr. Tobias Keber
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Hinweis Leider sind die Zimmer in den Gästehäusern der Universität in diesem Zeitraum bereits vergeben.
Beginn Montag, 28.04.2025
Ende Dienstag, 29.04.2025
Downloads Tagesordnung_Speyerer_Forum_2025_14_04_2025.pdf
Teilnahmebeitrag Die Bundesrepublik Deutschland und alle Länder sind Träger der Universität. Für Teilnehmende aus dem Bereich der unmittelbaren Bundes- u. Landesverwaltung (Bundes- u. Landesministerien, oberste Bundes- u. Landesbehörden) werden 299 € berechnet. Teilnehmende der mittelbaren Bundes- und Landesverwaltung, rechtlich selbständiger Verwaltungsträger, Kommunen und kommunaler Einrichtungen zahlen 299 €. Privatwirtschaftlich organisierte und sonstige Einrichtungen zahlen 399 €, Studierende anderer Universitäten/Hochschulen (mit Nachweis) zahlen 99 €. Immatrikulationsbescheinigung sind innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung, per Mail an tagungssekretariat@uni-speyer.de einzureichen. Der Teilnahmebeitrag kann im Warenkorb ausgewählt werden.
Ort

Aula
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Freiherr vom Stein Str. 2
67346 Speyer

Veranstaltungsort

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Informationen zum Inhalt werden zeitnah bekannt gegeben.

Methodik / Didaktik:

Vortrag mit Diskussion.

Zielgruppe:

Öffentliche Verwaltung, Behörden, Ministerien, Uni, Privatwirtschaft, Anwaltschaft, Richter.












Abmeldebedingungen:

Abmeldungen werden schriftlich erbeten. Bei Abmeldungen bis zum 15. Tag vor dem ersten Veranstaltungstag wird kein Beitrag erhoben. Erfolgt die Abmeldung später bzw. erscheint die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nicht, ist der volle Beitrag zu zahlen. Die Stornokosten entfallen, wenn Sie eine Ersatzteilnehmerin/einen Ersatzteilnehmer benennen, die/der dem angesprochenen Teilnehmendenkreis angehört.