Veranstaltungsnummer | 7.2.251 |
Veranstaltungstyp | Hybridveranstaltung / Online-Variante |
wissenschaftliche Leitung |
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Weiß Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer |
Hinweis | Die Universität Speyer nutzt die Plattform BigBlueButton, im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes RLP. Die Zuschaltung setzt keine Registrierung voraus, sondern erfolgt über einen Link. Den Link und die Zugangsdaten zur Online-Teilnahme senden wir zeitnah an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. |
Beginn | Montag, 24.03.2025 |
Ende | Dienstag, 25.03.2025 |
Downloads | Programm17.SPKartellrechtsforum2025-Digital_.pdf |
Teilnahmebeitrag |
Die Bundesrepublik Deutschland und alle Länder sind Träger der Universität. Für Teilnehmende aus dem Bereich der unmittelbaren Bundes- u. Landesverwaltung (Bundes- u. Landesministerien, oberste Bundes- u. Landesbehörden) werden 320 € berechnet. Teilnehmende der mittelbaren Bundes- und Landesverwaltung, rechtlich selbständiger Verwaltungsträger, Kommunen und kommunaler Einrichtungen zahlen 420 €. Privatwirtschaftlich organisierte und sonstige Einrichtungen zahlen 420 €. Die Teilnahmegebühr kann im Warenkorb ausgewählt werden. |
Ort |
Online-Veranstaltung |
Inhalt:
Das Kartellrecht ist eine der besonders stark europäisierten Rechtsmaterien, zumal nach der Dezentralisierung des Kartellrechtsvollzugs durch die VO 1/2003. Die Veranstaltung setzt sich daher zum Ziel, grundlegende und aktuelle Fragestellungen sowohl des europäischen als auch des nationalen Kartellrechts in einem Expertenforum, bestehend aus Mitgliedern der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments, der europäischen Gerichte, des Bundeskartellamts, der Ministerien sowie aus der Anwaltschaft und der Wissenschaft, zur Diskussion zu stellen.
Zielgruppe:
Mitarbeitende im Öffentlichen Dienst, mit Kartellrecht betraute RichterInnen, Rechtsbeistände, Forschende der Universitäten.
Abmeldebedingungen:
Abmeldungen werden schriftlich erbeten. Bei Abmeldungen bis zum 15. Tag vor dem ersten Veranstaltungstag wird kein Beitrag erhoben. Erfolgt die Abmeldung später bzw. erscheint die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nicht, ist der volle Beitrag zu zahlen. Die Stornokosten entfallen, wenn Sie eine Ersatzteilnehmerin/einen Ersatzteilnehmer benennen, die/der dem angesprochenen Teilnehmendenkreis angehört.