1. Speyerer Forum zum Öffentlichen Klimaschutzrecht Kommunaler Klimaschutz durch Verkehrspolitik und -recht / PRÄSENZ - Veranstaltung

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Veranstaltungsnummer 1.11.24
Veranstaltungstyp Hybrid-Veranstaltung / Präsenz-Variante
wissenschaftliche Leitung Univ.-Prof. Dr. Stefan Korte, Dipl.-Kfm.
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Hinweis Auf unserem Campus stehen zweckmäßig ausgestattete Gästehauszimmer für 44,00 Euro/Nacht zur Verfügung. Die Zimmer verfügen über Du/WC, Bettwäsche und Handtücher. TV und Fön sind nicht vorhanden. Die Reservierung erfolgt über den Warenkorb (sofern noch buchbar). Ihr Zimmer zahlen Sie vor Ort bar oder mit EC-Karte an der Gästehauspforte.
Die Pforte ist Mo-FR von 07.30-15.00 Uhr geöffnet. Reisen Sie am Vorabend an erhalten Sie automatisch ca. 1 Woche vorher eine Mail mit Zugangsdaten für den Schlüsselsafe. Reisen Sie am Tagungstag nach 15.00 Uhr an erhalten Sie Ihren Schlüssel an der Hauptpforte der Universität. Reisen Sie am Tagungstag nach 18 Uhr an melden Sie sich bitte einige Tage vorab bei uns, damit wir eine Safehinterlegung organisieren können.
Beginn Donnerstag, 19.09.2024
Ende Freitag, 20.09.2024
Downloads 2024_Sep_Klimarechtstage_Programm_Final .pdf
Teilnahmebeitrag Die Bundesrepublik Deutschland und alle Länder sind Träger der Universität. Für Teilnehmende aus dem Bereich der unmittelbaren Bundes- u. Landesverwaltung (Bundes- u. Landesministerien, oberste Bundes- u. Landesbehörden) werden 250 € berechnet. Teilnehmende der mittelbaren Bundes- und Landesverwaltung, rechtlich selbständiger Verwaltungsträger, Kommunen und kommunaler Einrichtungen zahlen 300 €. Privatwirtschaftlich organisierte und sonstige Einrichtungen zahlen 300 €. Der Beitrag für Studierende anderer Universitäten/Hochschulen beträgt 150 Euro. Immatrikulationsbescheinigungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung, per Mail an tagungssekretariat@uni-speyer.de einzureichen.
Der Teilnahmebeitrag kann im Warenkorb ausgewählt werden.
zubuchbare Optionen
Übernachtung Vorabend (44 €)
Übernachtung (44 €)

Sie können die Optionen später im Warenkorb wählen.

Ort

Aula
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Freiherr vom Stein Str. 2
67346 Speyer

Veranstaltungsort

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Inhalt:

Am 19. und 20. September 2024 findet das 1. Speyerer Forum zum Klimaschutzrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer statt. Der Sektor "Verkehr" ist einer der Sektoren im Klimaschutz, bei denen sich die Kommunen erhebliche Herausforderungen, aber auch massive Potenziale zeigen. Der Gesetzgeber ist auf dem Weg, Kommunen durch die Reform des Straßenverkehrsrechts mehr Handlungsspielräume zur klima- und umweltfreundlichen Gestaltung des Verkehrs vor Ort einzuräumen. Zugleich werden Kommunen selbst aktiv, etwa im Verkehrsraumgebührenrecht, sehen sich aber vielfach mit erheblichen Rechtsunsicherheiten konfrontiert. Das Forum beleuchtet vor diesem Hintergrund aktuelle kommunale Themen von vergaberechtlichen Problematiken über kommunales Ladeinfrastrukturrecht bis hin zur Verkehrsplanung, um mögliche rechtliche Fallstricke adäquat adressieren zu können. Praktiker:Innen und Wissenschaftler:Innen geben Einblick in ihre bisherigen Erfahrungen und diskutieren aktuelle Rechtsprobleme. Die Tagung ist zudem interdisziplinär ausgerichtet, indem sie ökonomische Rationalitäten im Kontext der kommunalen Verkehrswende ebenso wie klimawissenschaftliche Aspekte in den Blick nimmt. Im Anschluss an die Fachvorträge besteht die Möglichkeit, den Referierenden Fragen zu stellen und in die Fachdiskussion einzusteigen.
Eine Anrechnung der Veranstaltung i.S.v. § 15 FAO ist möglich.

Methokik / Didaktik:

Fachvorträge mit anschließender Diskussion und Fragerunde.

Zielgruppe:

- Mitarbeitende der zuständigen Behörden der Kommunen, Kreisverwaltungsbehörden und Miniserien
- Verbände und Vereine
- Interessenvertretungen/NGOs
- Rechterschaft/Anwaltschaft
-Wissenschaftler:Innen



Abmeldebedingungen:

Abmeldungen werden schriftlich erbeten. Bei Abmeldungen bis zum 15. Tag vor dem ersten Veranstaltungstag wird kein Beitrag erhoben. Erfolgt die Abmeldung später bzw. erscheint die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nicht, ist der volle Beitrag zu zahlen. Die Stornokosten entfallen, wenn Sie eine Ersatzteilnehmerin/einen Ersatzteilnehmer benennen, die/der dem angesprochenen Teilnehmendenkreis angehört.