Veranstaltungsnummer | 1.2.231 |
Veranstaltungstyp | Seminar |
wissenschaftliche Leitung |
Prof. Dr. Linda Mory Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer BlumLang Rechtsanwälte Partnerschaft mbB |
Hinweis | Angaben zur verwendeten Veranstaltungssoftware werden zeitnah bekannt gegeben. |
Beginn | Freitag, 10.03.2023 |
Ende | Samstag, 11.03.2023 |
Downloads | Programm Speyerer Erbrecht-Symposium.pdf |
Teilnahmebeitrag |
Der Bund und alle Länder sind Träger der Universität.
Für Teilnehmende aus dem Bereich der unmittelbaren Verwaltung werden 390 Euro berechnet.
Teilnehmende sonst. öff. Dienst zahlen 490 Euro.
Sonstige Teilnehmende zahlen 490 Euro
Die Teilnahmegebühr für Studierende (mit Nachweis) beträgt 240 Euro. Der Teilnahmebeitrag kann im Warenkorb ausgewählt werden. Abmeldungen werden schriftlich erbeten. Bei Abmeldungen bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag wird kein Beitrag erhoben. Erfolgt die Abmeldung später bzw. erscheint die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nicht, ist der volle Beitrag zu zahlen. Die Stornokosten entfallen, wenn Sie eine Ersatzteilnehmerin/einen Ersatzteilnehmer benennen, die/der dem angesprochenen Teilnehmendenkreis angehört. |
Ort |
Online-Veranstaltung |
Inhalt:
Das Kennenlernen und Verstehen von innovativen Problemlösungsmethoden wie dem Design Thinking sowie ein interdisziplinärer Diskurs werden immer wichtiger für Angehörige des Justizdiensts sowie den erweiterten juristischen Personenkreis, wie beispielsweise der Anwaltschaft.
In dieser gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung der Universität Speyer und der Kanzlei BlumLang werden neben praxisrelevanten Erbrechtsthemen (Die Teilungsversteigerung im Erbrecht, Testierfähigkeit im Erbrechtsstreit, Das neue Betreuungsrecht für Erbrechtler, Pflichtteilsrecht) auch Themen fokussiert, die einen interdisziplinären Dialog anregen sollen, so z.B. das Design Thinking als kreative Problemlösung im Rahmen der Nachlassplanung. Das gemeinsame Lösen und Diskutieren typischer Erbrechtsfälle in kleinen Gruppen werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern praxisrelevante Mehrwerte bieten. Insgesamt soll ein Diskussionsforum zu aktuellen Problemen des Erbrechts entstehen und ein interdisziplinärer Austausch mit Experten/innen angeregt werden.
Die Fortbildungsveranstaltung richtet sich rund um das Thema Erbrecht an Gerichte sowie die Anwaltschaft und die Wissenschaft. Für Fachanwältinnen und Fachanwälte Erbrecht sind 15 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO umfasst, die vom Veranstalter bescheinigt werden.
Methodik/Didaktik:
Workshop-Charakter mit einzelnen interdisziplinären Input-Sessions.
Zielgruppe:
Interessierte Angehörige des Justizdienstes (Rechtspfleger etc.) sowie weitere Juristen (Anwälte etc.)